Für Verbraucher mit guter Bonität gibt es heute niedrig verzinste Verbraucherkredite in Hülle und Fülle. Sparen hingegen erscheint kaum noch attraktiv. Denn die Verzinsung auf dem Sparbuch reicht noch nicht einmal zum Ausgleich der Inflation. Welche Variante ist für den Verbraucher nun besser? Sparen oder laufende Kredite schneller zurückzahlen?
Tilgen ist fast immer wirtschaftlicher als Sparen
Selbst wenn die Ratenkredite so günstig sind wie derzeit (dies verdeutlicht etwa der Verbraucher-Kreditvergleich von smava), kosten sie mehr als die beste verzinste Spareinlage einbringt. Daher gilt grundsätzlich: Wer die Möglichkeit hat, einen Ratenkredit schneller zu tilgen, sollte das auch unbedingt machen! Denn der Schuldenabbau bringt dem Haushalt eine bessere Rendite als das Sparen mit Tagesgeldkonten oder Sparbüchern.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es derzeit eine Hoch- oder Niedrigzinsphase gibt. Denn nicht die Zinshöhe ist entscheidend, sondern immer der Unterschied zwischen Kreditzinsen und Zinsen fürs Sparen. Dieser Abstand ist der Gewinn der Kreditinstitute.
Tilgungsmöglichkeiten: Was lässt der Vertrag zu?
Das Problem, welches oftmals eine zügige Kreditrückzahlung verhindert, sind die Konditionen des Vertrags in Bezug auf Sondertilgungen und Höhe der Tilgung. Wurden hier nicht bereits bei Abschluss entsprechende Konditionen vereinbart, ist es im Nachhinein fast unmöglich, sich gegen das Sparen zu entscheiden und die Rückzahlung zu beschleunigen.
Sind Sondertilgungen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, muss ganz genau gerechnet werden. Manchmal ist dann doch das Sparen effektiver, als dem Kreditinstitut für viel Geld die Rückzahlungsmöglichkeit abzukaufen.
Fazit: Bei Sondertilgungsmöglichkeiten lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung
Bei flexiblen Verträgen sollte vorhandenes Kapital besser zur Tilgung verwendet werden, anstatt auf das Sparbuch zu fließen. Manchmal ist es auch in Absprache mit dem Kreditgeber möglich, die monatlichen Tilgungsraten weiter oben anzusiedeln. Gute Kreditverträge ermöglichen Sondertilgungen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ist hingegen keine Tilgungserhöhung zulässig und ist im Vertrag keine Sondertilgungsmöglichkeit vereinbart, ist in einigen Fällen die Zahlung der Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung immer noch wirtschaftlicher – das muss allerdings exakt ausgerechnet werden.
Bild: © istock.com/simarik